Diese Seite erklärt, wo ORDRS in der Kassen-Landschaft steht und wo deine eigene Kassenführung beginnt. Sie ist keine Rechtsberatung — die konkrete Einordnung deines Betriebs kläre bitte mit deinem Steuerberater.
Online-Zahlungen laufen vollständig über Stripe; ORDRS speichert Bestellung, Betrag und Zahlungsstatus wie jeder andere Webshop. Für Zahlungen vor Ort (Kassieren am Tresen oder am Tisch) erfasst ORDRS bewusst nur den Vorgang als Arbeitsschritt ("kassiert") — nicht den Betrag und nicht die Zahlart. ORDRS hat damit für Vor-Ort-Zahlungen keine Kassenfunktion im Sinne der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).
Eine TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) ist für elektronische Kassensysteme vorgeschrieben, die Bareinnahmen selbst erfassen und Belege erzeugen. Da ORDRS keine Vor-Ort-Zahlungen erfasst, entsteht innerhalb von ORDRS keine TSE-Pflicht. Die Bonpflicht (Belegausgabepflicht nach § 146a AO) greift an der Stelle, an der tatsächlich kassiert wird — also an deiner eigenen Kasse, nicht in ORDRS.
Führst du keine elektronische Kasse, sondern eine offene Ladenkasse (Kassenbuch, Zählprotokoll), gelten eigene Aufzeichnungspflichten nach GoBD — insbesondere ein tägliches, nachvollziehbares Zählprotokoll deiner Bareinnahmen. Die über ORDRS "kassiert" markierten Vor-Ort-Bestellungen sind dabei ein Hinweis für dich, wie viele Vorgänge an diesem Tag vor Ort abgerechnet wurden — sie ersetzen kein Kassenbuch und keinen Kassensturz.
Für deine Online-Umsätze bietet /admin/export einen CSV-Export je Zeitraum:
Datum, Bestellnummer, Bruttobetrag, MwSt.-Aufschlüsselung (7 %/19 %), Zahlungsweg,
Stripe-Zahlungsreferenz und Status. Vor-Ort-kassierte Zeilen sind darin klar als "vor Ort kassiert — Erfassung in eigener Kasse" markiert, damit die Grenze zwischen
ORDRS und deiner eigenen Kassenführung auch im Export sichtbar bleibt.
Der Bruttobetrag im Export ist der Warenwert (die verkauften Artikel zum jeweiligen MwSt.-Satz) — Trinkgeld und die ORDRS-Servicegebühr sind bewusst nicht enthalten, da sie keine umsatzsteuerpflichtige Warenlieferung sind und daher separat zu behandeln sind. Das Dashboard zeigt unter "Umsatz" dagegen den vollen Zahlbetrag inklusive Trinkgeld und Gebühr — beide Zahlen weichen also normalerweise voneinander ab, das ist kein Fehler.
Die MwSt.-Aufschlüsselung stützt sich auf den je Artikel hinterlegten Steuersatz. Für Bestellungen aus der Zeit vor Einführung dieses Felds (11.07.2026) ist kein Steuersatz gespeichert; der Export nimmt für diese älteren Zeilen pauschal 19 % an. Für die Steuerberatung prüfe bei älteren Zeiträumen, ob das für deine Artikel zutrifft.
Wächst dein Betrieb in eine Größenordnung, in der eine TSE-Pflicht für deine Vor-Ort-Zahlungen entsteht, ist das unabhängig von ORDRS zu lösen — zum Beispiel über ein separates Kassensystem oder einen Cloud-TSE-Anbieter. Eine solche Anbindung ist auf der ORDRS-Roadmap vorgesehen, aber noch nicht verfügbar.
Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Im Zweifel: Steuerberater fragen.