Platzhalter — der vollständige AGB-Text (Gäste-Bestellbedingungen und Plattformbedingungen für Betreiber) wird anwaltlich erstellt und vor dem öffentlichen Launch ergänzt.
Bei Bestellungen über ORDRS kommt der Vertrag über Speisen und Getränke direkt mit dem jeweiligen Anbieter (Stand/Betrieb) zustande; ORDRS ist technischer Vermittler. Für frisch zubereitete Speisen und Getränke, die für die zeitnahe Abholung bzw. den Verzehr vor Ort bestellt werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB kein Widerrufsrecht.
Platzhalter — die vollständige Widerrufsbelehrung bzw. der Ausschlusstext wird anwaltlich geprüft und ergänzt.