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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter der Plattform ORDRS ist Andreas Zeller, Oberried 2a, 87439 Kempten („ORDRS", „wir"). Teil A gilt für Gäste, die über die Plattform bestellen; Teil B gilt für Gastronomiebetriebe, die die Plattform als Betreiber nutzen.

Teil A — Bedingungen für Gäste

A 1. Rolle von ORDRS

ORDRS stellt die technische Plattform bereit, über die Gäste per QR-Code Speisen und Getränke bei Gastronomiebetrieben und Ständen („Betreiber") bestellen können. Der Vertrag über die bestellten Speisen und Getränke kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem jeweiligen Betreiber zustande. ORDRS ist technischer Vermittler und wird nicht Vertragspartei dieses Vertrags.

A 2. Vertragsschluss

Die Darstellung der Speisekarte ist kein bindendes Angebot des Betreibers, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Mit Absenden der Bestellung gibt der Gast ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags mit dem Betreiber ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Betreiber die Bestellung annimmt, spätestens mit Beginn der Zubereitung. Die Anzeige des Bestellstatus informiert über den Bearbeitungsstand.

A 3. Preise, Servicegebühr und Trinkgeld

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise werden vom jeweiligen Betreiber festgelegt. Etwaige Servicegebühren werden vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen. Ein optionales Trinkgeld fließt vollständig an den Betreiber.

A 4. Zahlung

Je nach Betreiber kann online oder vor Ort an der Kasse gezahlt werden. Online-Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt; Zahlungsempfänger ist der jeweilige Betreiber über sein eigenes Stripe-Konto. Bei Zahlung vor Ort erfolgt die Abrechnung ausschließlich an der Kasse des Betreibers.

A 5. Kein Widerrufsrecht

Für frisch zubereitete Speisen und Getränke, die für die zeitnahe Abholung, die Lieferung oder den Verzehr vor Ort bestellt werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um Waren handelt, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde bzw. die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Gesetzliche Gewährleistungsrechte gegenüber dem Betreiber bleiben unberührt.

A 6. Abholung und Benachrichtigung

Der Gast wird über den Bestellstatus auf der Statusseite sowie — sofern aktiviert — per Push-Benachrichtigung oder SMS informiert. Bestellte Speisen sind zeitnah nach der Benachrichtigung über die Abholbereitschaft abzuholen; für Qualitätseinbußen durch verspätete Abholung ist der Betreiber nicht verantwortlich.

A 7. Lieferung

Bietet der Betreiber eine Lieferung an, gilt ergänzend: Geliefert wird nur innerhalb des vom Betreiber festgelegten Liefergebiets. Eine entfernungsabhängige Liefergebühr sowie ein etwaiger Mindestbestellwert werden dem Gast vor Abgabe der Bestellung angezeigt; die Liefergebühr fließt vollständig an den Betreiber. Die Zustellung erfolgt durch den Betreiber bzw. dessen Personal an die vom Gast angegebene Adresse.

Der Gast sorgt für eine zutreffende und vollständige Lieferadresse und ist unter der von ihm angegebenen Mobilfunknummer für Rückfragen zur Zustellung erreichbar. Kann die Zustellung aus Gründen, die der Gast zu vertreten hat — insbesondere eine unzutreffende Adresse oder Nichterreichbarkeit —, nicht erfolgen, bleibt der Zahlungsanspruch des Betreibers unberührt; für Qualitätseinbußen durch eine dadurch verzögerte Übergabe ist der Betreiber nicht verantwortlich.

A 8. Produktangaben, Allergene und Zusatzstoffe

Angaben zu Produkten, Preisen, Allergenen und Zusatzstoffen stammen vom jeweiligen Betreiber, der für deren Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich ist. Bei Fragen, insbesondere zu Allergenen, wenden sich Gäste bitte direkt an das Personal des Betreibers.

A 9. Stornierung und Erstattung

Ansprechpartner für Stornierungen, Reklamationen und Erstattungen ist der jeweilige Betreiber. Erstattungen online gezahlter Beträge werden über den ursprünglichen Zahlungsweg abgewickelt. Storniert der Betreiber die Bestellung, wird der gesamte gezahlte Betrag einschließlich der Servicegebühr von ORDRS (A 3) erstattet. Bei sonstigen Erstattungen wird die Servicegebühr nicht zurückgezahlt; erstattet wird dann der an den Betreiber gezahlte Betrag.

A 10. Haftung von ORDRS

Für die Erfüllung des Vertrags über Speisen und Getränke — insbesondere Zubereitung, Qualität und lebensmittelrechtliche Anforderungen — haftet ausschließlich der Betreiber. ORDRS haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ORDRS nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Teil B — Plattformbedingungen für Betreiber

B 1. Vertragsgegenstand

ORDRS stellt Betreibern eine Software-Plattform („Order Layer") zur Verfügung: digitale Speisekarten, QR-Bestellungen, Bestellverwaltung (u. a. Küchen-Display und Abholanzeige), optionale Online-Zahlung über Stripe Connect sowie Auswertungen und Exporte. ORDRS ist kein Kassensystem und ersetzt keine Registrierkasse: Die Plattform erstellt keine steuerlichen Belege und verfügt über keine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) im Sinne der Kassensicherungsverordnung; Näheres unter /docs/kasse.

B 2. Konto und Registrierung

Die Nutzung als Betreiber setzt ein Konto voraus. Der Betreiber sichert zu, dass die bei der Registrierung und im Betrieb gemachten Angaben zutreffend sind, und hält sie aktuell. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; Handlungen über das Konto werden dem Betreiber zugerechnet.

B 3. Online-Zahlungen über Stripe Connect

Für Online-Zahlungen benötigt der Betreiber ein eigenes Stripe-Konto (Stripe Connect) und schließt hierzu einen eigenen Vertrag mit Stripe, einschließlich der dort vorgesehenen Identitätsprüfung. Neue Online-Zahlungen werden direkt im Stripe-Konto des Betreibers angelegt; der Betreiber ist Zahlungsempfänger und Vertragspartner des Gastes (Merchant of Record). Die nach B 4 vereinbarte Servicegebühr wird von Stripe automatisch vollständig an ORDRS abgeführt. ORDRS hält oder verwaltet zu keinem Zeitpunkt Gelder des Betreibers.

B 4. Entgelte

Es fallen keine Grundgebühr, keine Einrichtungskosten und keine Mindestumsätze an. ORDRS erhält je online bezahlter Bestellung eine Servicegebühr von 0,29 €, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie wird dem Gast vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen und von Stripe unmittelbar bei der Zahlung einbehalten (B 3).

Für Bestellungen, die vor Ort an der Kasse des Betreibers oder über die Tischrechnung abgerechnet werden, fällt keine Servicegebühr an. Vor-Ort-Zahlungen werden außerhalb von Stripe abgewickelt. Wird eine Tischrechnung online über Stripe bezahlt, fallen die Stripe-Bearbeitungsgebühren dennoch an.

Die Bearbeitungsgebühren des Zahlungsdienstleisters Stripe für über ORDRS neu direkt in seinem Stripe-Konto abgewickelte Zahlungen trägt der Betreiber entsprechend seinem Stripe-Vertrag. Stripe zieht diese Gebühren vom Guthaben des Betreibers ab; sie mindern nicht die an ORDRS abgeführte Servicegebühr. Die Servicegebühr wird bei einer Erstattung nicht zurückgezahlt (A 9); storniert der Betreiber die Bestellung oder erstattet er sie ausdrücklich einschließlich der Servicegebühr, trägt er die Servicegebühr selbst.

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG weist ORDRS keine Umsatzsteuer aus; die genannten Entgelte sind Endbeträge.

B 5. Pflichten des Betreibers

Der Betreiber ist für sein Angebot allein verantwortlich, insbesondere für: die Richtigkeit von Preisen und Produktangaben einschließlich der Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen (LMIV), die Einhaltung lebensmittel-, gewerbe- und preisrechtlicher Vorschriften sowie die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten. Dazu gehört insbesondere, sämtliche Umsätze — auch über ORDRS angebahnte Bestellungen — ordnungsgemäß in seinem eigenen Kassen- bzw. Aufzeichnungssystem zu erfassen (KassenSichV, GoBD, Belegausgabepflicht).

B 6. Verfügbarkeit

ORDRS bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb typischer Betriebszeiten durchgeführt. Der Betreiber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall einer Nichtverfügbarkeit (z. B. Entgegennahme von Bestellungen an der Theke).

B 7. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit ORDRS personenbezogene Daten von Gästen im Auftrag des Betreibers verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Er wird durch die ausdrückliche Bestätigung des Betreibers im Einrichtungsassistenten des Backoffice geschlossen, ist jederzeit über den vorstehenden Link abrufbar und geht diesen Bedingungen im Umfang der Auftragsverarbeitung vor.

B 8. Laufzeit und Kündigung

Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Betreiber kann ihn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen; es gibt keine Mindestlaufzeit. ORDRS kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende stellt ORDRS dem Betreiber seine Daten in einem gängigen Format zum Export bereit (z. B. CSV-Export).

B 9. Haftung

ORDRS haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ORDRS nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für steuerliche oder lebensmittelrechtliche Pflichtverletzungen des Betreibers übernimmt ORDRS keine Haftung.

B 10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Betreiber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von ORDRS. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Betreiber mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Betreiber nicht bis zum Wirksamwerden widerspricht und ORDRS in der Mitteilung auf diese Folge hingewiesen hat. Das gilt nicht für Änderungen, die den Leistungsumfang oder das Entgelt betreffen; diese bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Betreibers. Widerspricht der Betreiber, kann jede Partei den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Fassung 2.0 · Stand: 15. September 2026